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Thema A

Anspruch auf Sicherheit: Wie weit geht er?

Sowohl auf der Website als auch in der Broschüre stehen Ihnen Unterlagen zur Verfügung, um sich auf die Podiumsdiskussion vorzubereiten.

Thema A
Anspruch auf Sicherheit: Wie weit geht er?

Sowohl auf der Website als auch in der Broschüre stehen Ihnen Unterlagen zur Verfügung, um sich auf die Podiumsdiskussion vorzubereiten.

Hinweis zum Vorgehen

Die Unterlagen sind thematisch geordnet (empfohlene Reihenfolge):

Hinweis: In der Broschüre finden Sie auf S. 66 Platz für Ihre Notizen.

  • WEB

    A1 Individuelle Sicherheit

  • Seite67

    A2 Kollektive Sicherheit

Sie haben keine Broschüre?
A1

Individuelle Sicherheit

«Sicherheit» hat verschiedene Dimensionen. Neben dem staatlichen Verständnis von Sicherheit, in dessen Rahmen primär die kollektive Sicherheit angestrebt wird, existiert ebenfalls eine individuelle Dimension, die den einzelnen Menschen ins Zentrum stellt. Somit gibt es also nicht nur diplomatisch oder militärisch hergestellte, sondern auch soziale und persönliche Sicherheit.

Soziale Sicherheit

Die soziale Sicherheit wird in der Schweiz durch ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen gewährleistet. Somit kann das finanzielle Existenzminimum der in der Schweiz lebenden Menschen garantiert werden. Auf politischer Ebene werden die soziale Sicherheit und die persönliche Eigenverantwortung oft gegeneinander ausgespielt. Wovon braucht es wie viel und wer soll die soziale Sicherheit finanzieren?

 

Im Folgenden finden Sie zwei Beispiele zur aktuellen Diskussion über die soziale Sicherheit in der Schweiz:

Grundeinkommen

Eine Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» wurde 2016 von 77 Prozent der Stimmenden abgelehnt. Sie sah vor, dass alle Erwachsenen monatlich ca. 2500 Franken sowie alle Kinder und Jugendlichen ca. 625 Franken erhalten sollen. Dadurch wären die heutigen finanziellen Sozial- und Unterstützungsleistungen ersetzt worden. Die Arbeitgebenden hätten ca. 2500 Franken (die Höhe des Grundeinkommens) weniger Lohn ausbezahlt und diesen Betrag entsprechend in eine Grundeinkommenskasse einbezahlt. Eine weitere Initiative wurde 2021 lanciert, ist aber im März 2023 aufgrund zu weniger Unterschriften nicht zustande gekommen.

Argumente des Initiativkomitees

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Stellungnahme und Dokumente des Bundesrates

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Konkrete Fragen:

  • Wie bewerten Sie die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens?

  • Sollten die Zahnarztkosten in die Leistungen der obligatorischen Krankenkasse miteinbezogen werden?

  • Sollten die Krankenkassenprämien in Abhängigkeit vom Einkommen bzw. vom Vermögen berechnet werden?

Krankenkassenprämien

Eine Volksinitiative mit der Forderung «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» wurde 2020 eingereicht. Der Bundesrat hat dem Parlament 2021 empfohlen, die Initiative abzulehnen. Die Initiative ist beim Parlament hängig (Stand 2023).

Argumente des Initiativkomitees

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Stellungnahme und Dokumente des Bundesrates

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Persönliche Sicherheit

Laut Analyse des Bundesamts für Statistik (BFS) wird die persönliche Sicherheit in der Schweiz hauptsächlich durch die Kriminalität, das verkehrsbedingte Unfallrisiko und durch Naturgefahren beeinflusst. Unversehrt durch den Verkehr zu kommen, vor Diskriminierung geschützt zu werden, generell keinem Verbrechen zum Opfer zu fallen – das alles (und noch viel mehr) macht die persönliche Sicherheit aus. Doch wie weit soll der Staat zur bestmöglichen Gewährleistung der persönlichen Sicherheit gehen? Ab wann wird er dabei gewissermassen zu einem Überwachungsstaat?

Q
Quelle

Konkrete Fragen:

  • Sollen Standort- und Bewegungsdaten aufgezeichnet und ausgewertet oder vermehrt Überwachungskameras im öffentlichen Raum installiert werden dürfen, um Verbrechen bestenfalls durch Abschreckung zu verhüten oder zumindest lückenlos aufzudecken?

  • Inwieweit sollen der Internet- und E-Mail-Verkehr überwacht werden dürfen, um schwere Verbrechen im digitalen Raum weitestgehend zu verhindern oder aufzuklären? Welche Dienste (Provider, Messenger-Dienste etc.) sind dazu verpflichtet, unverschlüsselte Daten zu liefern? Über welchen Zeitraum sollen die Daten zur Verfügung stehen (Vorratsdatenspeicherung)?

Die diesbezüglichen politischen Diskussionen der letzten Jahre drehten sich überwiegend um zwei Bundesgesetze:

Revidiertes «Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (BÜPF), in Kraft seit 1. März 2018

Das revidierte Bundesgesetz reagierte auf den Wandel des digitalen Informationsaustausches. Es verpflichtet unter anderem alle Institutionen und Personen, die einen Internetzugang (oder damit verwandte Dienste wie Messenger) anbieten bzw. jemandem zur Verfügung stellen, in einem Verdachtsfall auf ein Verbrechen dazu, eine Überwachung des betreffenden Informationsaustausches zu dulden. Darunter fallen ebenfalls Privatpersonen, die beispielsweise ihre WLAN-Verbindung Drittpersonen zur Verfügung stellen.

Damit möglicherweise ausschlaggebende Daten auch rückwirkend ausgewertet werden könnten, sind kommerzielle Dienstanbieter dazu verpflichtet, diese für eine Dauer von sechs Monaten zu speichern (Vorratsdatenspeicherung).

Der Bund bzw. seine Strafverfolgungsbehörden können bei Verdacht auf schwere Straftaten unter anderem sogenannte «Bundestrojaner» bzw. «GovWare» (Government Software) einsetzen. Deren Einsatz muss jedoch vorläufig von der Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden.

 

Hinweis: Das ergriffene Referendum gegen das revidierte BÜPF kam nicht zustande.

Eine Einschätzung zum BÜPF

Das nBÜPF [das revidierte BÜPF] bringt einige Neuerungen, ohne jedoch in den wirklich kritischen Punkten so weit zu gehen, wie ursprünglich vor allem aus Sicht der Telekom-Industrie und der Überwachungsgegner befürchtet wurde. […] Betrachtet man das Schlussresultat der Gesetzesrevision vor dem Hintergrund des heftig umstrittenen Vorentwurfs und des ebenfalls kontroversen Entwurfs, so kann das heutige Resultat schon fast als ‹sanfte Aktualisierung› oder als ‹gutschweizerischer Kompromiss› bezeichnet werden.

Q
Quelle

Im Jahr 2022 ordnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision der «Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (VÜPF) an: Die vorgeschlagenen Anpassungen sahen unter anderem vor, dass kommerzielle Dienstanbieter – bei Verdacht auf schwere Verbrechen – zur Entschlüsselung der verschlüsselt übermittelten Informationen verpflichtet werden sollten. Dieses Vorhaben stiess jedoch auf Widerstand – auch vonseiten des «Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten» (EDÖB). Ausserdem machte der «Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr» (Dienst ÜPF) darauf aufmerksam, dass die betroffenen Dienstanbieter meist gar nicht über den dafür erforderlichen «Schlüssel» verfügen.

Website des Dienstes ÜPF: Häufig gestellte Fragen

FAQ öffnen

Website des Dienstes ÜPF: Statistik zu den Überwachungsmassnahmen

Statistiken ansehen

Argumente des Referendumskomitees

Argumente lesen

«Dossier: Staatliche Überwachung» auf Année Politique Suisse

Dossier öffnen

«Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT)

Das Bundesgesetz wurde 2021 im Rahmen einer Volksabstimmung von 57 Prozent der Stimmenden angenommen und trat 2022 in Kraft.

Das PMT befähigt die polizeilichen Behörden dazu, früher und präventiv einzuschreiten, falls konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer verdächtigen Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Einerseits können die «terroristischen Gefährder:innen» zum Verbleib im Inland (Ausreiseverbot), an einem bestimmten Ort oder – im Extremfall – in einer bestimmten Liegenschaft verpflichtet werden. Ferner können sie zu regelmässigen Gesprächen sowie zur Meldung ihres Aufenthaltsortes (zur Überprüfung der Einhaltung des Ausreiseverbotes) verpflichtet werden. Darüber hinaus können terroristische Gefährder:innen mit einem Kontaktverbot zu weiteren verdächtigen Personen belegt und - diejenigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit - in Ausschaffungshaft genommen werden.

Das PMT enthält eine Reihe von Bestimmungen, die dafür sorgen, dass eine willkürliche und unverhältnismässige Anwendung dieser Massnahmen verhindert werden kann.

Stellungnahme von humanrights.ch zum PMT

Stellungnahme lesen

Medienmitteilung von Amnesty International Schweiz zum Abstimmungsresultat

Medienmitteilung lesen

Stellungnahme und Dokumente des Bundesrates

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Weiter geht’s in der Broschüre!

Entdecken Sie dort die Unterlagen zu Thema A2 «Kollektive Sicherheit».

  • Seite67

    Das Sicherheitsgefühl

  • Seite68

    Die Versorgungssicherheit

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